Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Zahntechniker-Handwerks vom 12. Januar 2015 (Bundesanzeiger vom 14. Januar 2015)

Anschrift

S-Dent
Niclas Scherer
Glonner Straße 13a
D-85640 Putzbrunn

Telefon: +49 89 46205535
E-Mail: scherer.dental@gmail.com
E-Mail: info@labor-s-dent.de

 

Information

Verehrte Frau Doktor, verehrter Herr Doktor,

unser Team ist daran interessiert, Ihnen stets einen hohen Qualitätsstandard zu bieten um Ihnen Zeit zu ersparen und Ihren Patienten eine möglichst kurze Behandlungsdauer zu bescheren. Aus diesem Grunde und um unserer Verantwortung gerecht zu werden, möchten wir Ihnen für unsere Geschäftsbeziehung einige Grundsätze und Geschäftsbedingungen unterbreiten um einen reibungslosen Ablauf unserer Zusammenarbeit zu gewährleisten.

 

 

Auftragseingang
Unsere Auftragsblöcke bestehen aus dem Original, welches mit dem 1. Durchschlag und den Arbeitsunterlagen ins Labor geliefert wird und dem 2. Durchschlag für Ihre Unterlagen. Der Auftrag muß Ihren Praxisstempel tragen, vollständig und gut leserlich ausgefüllt sein. Mit Eingang eines durch Sie ausgefüllten Auftragszettels erkennen Sie die allgemeinen und unsere besonderen Geschäftsbedingungen und unsere Preisliste an. Verwenden sie bitte die vorgegebenen Abkürzungen und Zeichen zur eindeutigen Verständigung.

Arbeitsunterlagen
Die Arbeitsunterlagen müssen hygienisch und bruchsicher in den von uns gestellten Beuteln verpackt sein. Wir behalten uns vor, bei Bedarf vor und während der Verarbeitung auf Nachbesserung bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen zu bestehen.

Leistungsumfang
Wir fertigen jede Arbeit gemäß des vollständig ausgefüllten Auftrages auf höchstem Qualitätsniveau ausschließlich mit CE-gekennzeichneten Materialien an, und können auch bei Bedarf auf Ihre besonderen Wünsche eingehen, die Sie dann im Auftrag im Feld „Zusatzleistungen und Sonderausführungen“ vermerken müssen.

Lieferfristen
Die Terminierung wird nach Rücksprache mit uns festgelegt. Grundsätzlich sind Lieferzeiten von 10 vollen Arbeitstagen je Auftrag bis 6 Einheiten als Normal zu betrachten. Als Einheit gilt jede(s) Krone, Verblendung, Inlay und Brückenglied. Bei größeren Arbeiten verlängert sich die Frist. Auf Wunsch werden Eilaufträge nach Absprache gegen gesonderte Berechnung ausgeführt

Zahlungsbedingungen
Sie erhalten für die erteilten Aufträge Einzelrechnungen. Für gesetzlich versicherte Patienten sind diese aufgeteilt in die von der Gesetzlichen Krankenkasse zuschussfähigen Leistungen und den wirtschaftlich erforderlichen Zusatzleistungen. Am Monatsende werden die Einzelrechnungen in der Sammelaufstellung zusammengefasst. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von 30 Tagen rein Netto zu begleichen. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2% Skonto. Ab einem monatlichen Leistungsvolumen von 3.000,-- gewähren wir 3% Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen. Um vor Behandlungsbeginn die zahntechnischen Kosten für den geplanten Zahnersatz ermitteln zu können, bieten wir die Möglichkeit auf einen detaillierten Kostenvoranschlag zurück zu greifen, der je nach Umfang mit 20,-- bzw. 30,-- berechnet wird und bei Auftragseingang wieder gutgeschrieben wird. Um den Zahlungsverkehr für beide Seiten zu vereinfachen, können Sie auch vom Bankeinzugsverfahren Gebrauch machen. In diesem Fall gewähren wir grundsätzlich 3% Skonto auf den Monatsumsatz.

Allgemeines
Wir verstehen uns als modernes Dienstleistungsunternehmen und bieten umfassenden Service und individuelle Betreuung in sämtlichen Bereichen der Zahntechnik. Selbstverständlich kann jeder Patient zur individuellen Beratung und Farbbestimmung nach vorheriger Terminierung in unser Labor kommen und bei Bedarf stehen wir gerne mit Rat und Tat auch in Ihrer Praxis zur Verfügung. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden, denn eine ästhetisch und funktionell perfekte zahntechnische Ausführung wird auch für Sie einen wesentlichen Werbefaktor darstellen.

Auf gute Zusammenarbeit freut sich das Team der
S-Dent Team

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Der VDZI empfiehlt den Betrieben seiner Mitgliedsinnungen die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden. Es steht den Betrieben frei, abweichende Regelungen zu treffen. Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechnikers ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2. Preise
2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste des Labors gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste des Labors. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a. ) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.

3. Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragsnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4. Versand
4.1 Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
5.2 Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt; die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

8. Zahlung
8.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 – 14 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 1 BGB), bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) bei Rechtsgeschäften, an denen keine Verbraucher beteiligt sind (§ 288 Abs. 2 BGB), berechnet werden.
8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.
10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

 

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